Der Berufsschulunterricht findet während der Ausbildung meist an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. Aber muss man nach einem sechsstündigen Berufsschultag noch in den Betrieb fahren, um dort zu arbeiten?
Grundsätzlich gilt: Du wirst für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freigestellt (§ 15 Berufsbildungsgesetz), die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen. Beginnt dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so ist eine Beschäftigung im Unternehmen an diesem Morgen nicht erlaubt. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:
- Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.
- Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen der Tage. Es kann also sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Besprich mit deinem Betrieb, wie er dies handhabt.
- Bist du unter 18 Jahren alt, gilt darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz. §8 des Gesetzes besagt, dass deine Arbeitszeit pro Woche insgesamt 40 Stunden / 8 Stunden täglich nicht überschreiten darf. Steht in deinem Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl, so gilt diese.
Achtung: Bis Ende 2019 galten unterschiedliche Regelungen für Auszubildende unter 18 Jahren und volljährige Auszubildende. Seit Januar 2020 gilt die oben genannte Regel auch für volljährige Azubis. Festgelegt wird sie im Berufsbildungsgesetz. Auch wenn du älter als 18 Jahre bist, musst du einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden dauert.
Außerdem gilt: Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
Und wie ist es bei Blockunterricht? In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) muss der Auszubildende, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit, freigestellt werden.