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Von zu Hause ausziehen als Minderjährige/r! Was muss ich beachten?

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Von zu Hause ausziehen als Minderjährige/r! Was muss ich beachten?

Redaktion | 20. Sep 2018 | Kategorien: Ausbildung
Kommentare (2) | Anzahl der Ansichten (58231)

Der Auszug aus dem Elternhaus ist für junge Menschen ein großer Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Aber wie ist eigentlich die rechtliche Lage, darf ich als Minderjährige/r ausziehen?

Für manche kann der Auszug gar nicht früh genug kommen – sie möchten allein wohnen, obwohl sie noch nicht volljährig sind. Doch: Bis zur Volljährigkeit haben die Eltern die Erziehungspflicht und damit einher geht auch das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, sie dürfen festlegen, wo du wohnst, auch wenn du bereits 16 oder 17 Jahre alt bist. Für einen Auszug als Minderjährige/r ist deshalb das Einverständnis deiner Eltern notwendig. Hast du dieses Einverständnis, kannst du auch mit 16 ausziehen – zum Beispiel, wenn du eine Ausbildung an einem anderen Ort als deinem bisherigen Wohnort beginnst.

Sollten deine Eltern dem Auszug nicht zustimmen, kann das Jugendamt zurate gezogen werden, da dann ein Beschluss des Familiengerichts notwendig ist. Dieses kann den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, jedoch nur in schweren Fällen von Gefährdung.

 

Kein Mietvertrag ohne die Eltern

Als Minderjährige/r gestaltet sich das Ausziehen auch deshalb als komplizierter, weil du noch keine Verträge ohne die Zustimmung deiner Eltern abschließen darfst. Dazu zählt der Mietvertrag, aber auch Verträge mit Telefongesellschaften oder Stromversorgern. Sind deine Eltern also einverstanden mit dem Auszug, müssen sie alle Verträge unterzeichnen. Alternativ können deine Eltern dir eine Einwilligung ausstellen, in der steht, dass sie einverstanden sind, dass du den Mietvertrag unterschreibst.

 

Bürgschaft der Eltern

Die meisten Vermieter wünschen außerdem eine Bürgschaft der Eltern. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit, denn damit kommen Eltern dann finanziell auf, wenn du als Kind die Miete, die Nebenkosten oder selbst verschuldete Schäden nicht zahlen kannst.

 

Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Wenn du Minderjährig bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Wenn du dich in Ausbildung befindest und nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Hier findest du weitere Infos zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung. Und hier findest du weitere Tipps für die Wohnungssuche.

Kommentare zu diesem Artikel (2)

2 Kommentare zum Artikel "Von zu Hause ausziehen als Minderjährige/r! Was muss ich beachten?"

Sara 31.10.2020 13:23

Ich will ausziehen✌🏻


Lisa 06.12.2020 12:55

Ich kann es kaum erwarten auszuziehen. Schon als kleines Kind wollte ich unbedingt ausziehen und meine eigenen Vorstellungen eines Hauses oder einer Wohnung nachgehen. Ich bin aber erst 14, deshalb kann ich das frühstens in 2 Jahren.

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